Durch unsere Erfahrung in der Vertretung sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern sind wir mit den unterschiedlichen Perspektiven, typischen Problemen und immer wiederkehrenden Argumenten vertraut. Als auf das Arbeitsrecht spezialisierte Berater bringen wir diese Erfahrung insbesondere dann ein, wenn in Konflikten Verhandlungsgeschick gefragt ist.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Fragen des Arbeitsrechts: von der Arbeitsvertragsgestaltung über die Durchführung einer Due Diligence bis hin zur außergerichtlichen Streitbeilegung und der Vertretung vor Gericht in streitigen Angelegenheiten. Die internationale Ausrichtung unserer Kanzlei macht uns zu einem kompetenten Partner in allen Fragen rund um die EU-Osterweiterung und die Arbeitnehmerfreizügigkeit.