Das Unionsrecht spielt nicht nur vor den Unionsinstanzen eine Rolle. Sehr oft wird seine Bedeutung in Verfahren vor österreichischen Verwaltungsbehörden und Gerichten unterschätzt, ebenso wie die Stellung der Brüsseler Bürokratie. Insbesondere das Vergaberecht, das Kartellrecht, das Regulierungsrecht und das Beihilfenrecht (das auch die Privatisierung umfasst) sind stark vom Unionsrecht geprägt. Dies sind genau die Bereiche, auf die sich unser Team spezialisiert hat. Deshalb wird LGP häufig mit der Erstellung von Gutachten zu sensiblen Fragen des Unionsrechts beauftragt.
Von privaten über öffentliche Unternehmen bis hin zu staatlichen Einrichtungen ist LGP sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene tätig, wenn es um die Gewährung oder Rückzahlung von Subventionen, die Durchführung von Projekten, die Gestaltung von Verträgen und behördliche Genehmigungen geht. Dies betrifft zum einen Vorabentscheidungsersuchen und Rechtsmittel vor dem Gerichtshof der EU (EuGH) sowie Nichtigkeitsklagen vor dem Gericht, zum anderen spielt auch das Ordnungsrecht eine wichtige Rolle. LGP unterstützt Mandanten aus verschiedenen Branchen bei der Durchsetzung ihrer Interessen in diesen Fällen.
UNSERE SCHWERPUNKTE
Regulierungsrecht, insbesondere Energie-, Eisenbahninfrastruktur-, Glücksspiel-, Rundfunk- und Telekommunikationsrecht
Restriktive Maßnahmen (Sanktionen), insbesondere gegen gelistete Personen sowie sektorale Sanktionen für bestimmte Wirtschaftszweige
Unsere Expertise, bestehend aus einem für Österreich ungewöhnlichen Spezialwissen kombiniert mit einem EU-Netzwerk, ist weit über die Grenzen Österreichs hinaus bekannt.
Ein österreichischer Rechtsanwalt tritt in der Regel nicht mehr als ein- oder zweimal in seinem Berufsleben vor dem EuGH in Luxemburg auf. Umso bemerkenswerter ist die Zahl der Auftritte des EU-Teams von LGP. Im Durchschnitt vertreten wir unsere Klienten drei bis vier Mal pro Jahr vor den Unionsgerichten. Keine andere österreichische Anwaltskanzlei hat so viele Fälle vor der höchsten Instanz für Unionsrecht.
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