In der täglichen Praxis liegt der Schwerpunkt auf der Durchsetzung von Grund- und Menschenrechten der Mandanten vor nationalen Behörden. Um kostspielige Verfahren vor obersten Gerichten zu vermeiden, wird auf eine grundrechtskonforme Auslegung von Rechtsnormen in nationalen Verfahren geachtet. Falls erforderlich, werden Vorabentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zur Auslegung des EU-Rechts eingeholt. Ist eine Rechtsvorschrift selbst grundrechtswidrig, übernimmt das Expertenteam die Vorbereitung von Beschwerden und Anträgen an den Verfassungsgerichtshof. Bei einer Missachtung von Grund- und Menschenrechten in letztinstanzlichen innerstaatlichen Entscheidungen prüft das Kompetenzzentrum, ob eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte oder beim UN-Menschenrechtsausschuss in Genf Aussicht auf Erfolg hat.
Das Kompetenzzentrum unterstützt Regierungen auch bei der Förderung und Umsetzung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten und Umweltschutz - insbesondere in den Mitgliedsstaaten der GUS. Das Beraterteam begleitet die Staaten auch bei ihren Bemühungen, in Verfahren vor internationalen Gremien zur Durchsetzung und Einhaltung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit beizutragen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Beratung sind Unternehmen. Auch Unternehmen sind verpflichtet, Umwelt- und Menschenrechtsstandards einzuhalten. Als logischer Schritt ist LGP 2013 dem Global Compact Network beigetreten. Diese Initiative wurde von der UNO ins Leben gerufen, um die soziale Verantwortung von Unternehmen auf internationaler Ebene zu fördern.