Expertisen

Öffentliches Auftragswesen & staatliche Beihilfen

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Im Bereich des Vergaberechts beraten wir öffentliche Auftraggeber einerseits und Unternehmen auf der Bieterseite andererseits bei spezifischen Vergabeverfahren. Diese sind mitunter nicht nur verfahrensrechtlich, sondern auch im Hinblick auf den Vergabegegenstand komplex. Der Schwerpunkt liegt auf Dienstleistungen, manchmal kombiniert mit der Lieferung von Waren. In einigen Fällen müssen bestimmte rechtliche Konstruktionen gewählt werden, wie z. B. Bietergemeinschaften oder die Einbeziehung von Unterauftragnehmern. In der Praxis kann die Beratung bereits vor Einleitung eines Vergabeverfahrens beginnen und bis zur Entscheidung der letzten Instanz reichen.

UNSERE SCHWERPUNKTE

  • Beratung von Mandanten hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften und Anforderungen des öffentlichen Auftragswesens
  • Vertretung von Mandanten in öffentlichen Vergabeverfahren und bei Nachprüfungsverfahren
  • Vorbereitung und Einreichung von Angeboten für öffentliche Aufträge
  • Beratung von Mandanten hinsichtlich der Verfügbarkeit und der Anspruchsberechtigung für staatliche Subventionen
  • Vertretung von Mandanten in Beihilfeverfahren und Rechtsbehelfen
  • Entwicklung und Umsetzung von Compliance-Programmen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Auftragswesen und staatlichen Beihilfen

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Mandanten aus einer Vielzahl von Branchen, darunter Bau, Transport, Medien und Energie. Unsere Anwälte arbeiten eng mit unseren Mandanten zusammen, um ihre individuellen Geschäftsziele zu verstehen und maßgeschneiderte rechtliche Strategien zu entwickeln, mit denen sie diese Ziele unter Einhaltung des Vergaberechts und des Beihilferechts erreichen können.

Im Bereich des Beihilferechts werden unsere Dienstleistungen von den Beihilfebehörden in Österreich und in den Nachbarländern in Anspruch genommen. Der Fokus liegt dabei nicht nur auf dem materiellen Recht, sondern deckt das gesamte Verfahren ab, von den informellen Kontakten mit der Europäischen Kommission (DG COMP) über die formale Phase im Zuge der Anmeldung einer Beihilfe oder eines Beihilferahmens bis hin zur ex-post Prüfung einer Beihilfe.

Hauptansprechpartner

Unser Team