Das Tourismusrecht spiegelt nicht nur die Rechte internationaler und inländischer Touristen wider, sondern auch die rechtlichen Verpflichtungen von Reiseveranstaltern, Reisebüros und anderen wichtigen Akteuren in dieser Branche. Der Hauptzweck des Tourismusrechts besteht darin, ein faires und gerechtes Umfeld für Reisekunden und -organisationen zu schaffen. Das Fremdenverkehrsrecht kommt zum Beispiel ins Spiel, wenn es um die Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen geht und wenn die Gesetze dafür sorgen, dass in Restaurants sicheres Essen serviert wird und die Räumlichkeiten frei von Gefahren sind.
UNSERE SCHWERPUNKTE
Reisevertragsrecht und Reiseversicherungsrecht
Individuelles Reiserecht
Recht der Reisebüros
Visa
Transportrecht
Recht des Güterverkehrs
Luftrecht
Eisenbahnrecht
Schifffahrtsrecht
LGP verfügt über umfassende Erfahrung in allen Aspekten des Reise- und Tourismusrechts und ist bestrebt, seinen Mandanten die bestmögliche Rechtsberatung und -vertretung zu bieten. Wir sind bestrebt, unsere Mandanten bei der Erreichung ihrer rechtlichen Ziele zu unterstützen und gleichzeitig die geltenden Vorschriften einzuhalten.
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