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Win-win-Situation für Sport und Recht

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Bereits seit vielen Jahren pflegen die Manhattan Fitness Clubs und LGP eine wechselseitige Kooperation mit Vorteilen für beide Seiten: LGP steht dem Unternehmen in allen rechtlichen Belangen mit Rat und Tat zur Seite. Im Gegenzug wird den MitarbeiterInnen von LGP die Möglichkeit eines sportlichen Ausgleichs zum sonst sehr fordernden Büroalltag geboten.

Exzellent ausgebildete und erfahrene Trainer kümmern sich in den Manhattan Fitness Clubs ganz individuell um die Mitglieder und entwickeln für diese maßgeschneiderte Bewegungsprogramme. Auf insgesamt 18.000 m2 Gesamtfläche gibt es in den beiden Manhattan-Clubs in Wien und Brunn am Gebirge Freihantelbereiche, geführte Geräte für alle Muskelgruppen sowie zahlreiche Konzepträume wie z.B. die neue Manhattan Box-Lounge. Auch die Cardiobereiche lassen keine Wünsche offen – sämtliche topmoderne Ausdauergeräte sind mit integriertem TV, Netflix und Social Media ausgestattet. Wer mehr Motivation braucht, findet bei der Vielzahl an Gruppenkursen mit Trainer sicherlich das passende Workout. Nach dem Training im großzügigen Spa-Bereich entspannen und regenerieren gehört in den Manhattan Fitness Clubs fast schon zum Pflichtprogramm. Das Angebot reicht von einer Massage über eine Saunalandschaft bis hin zum Ruhepol auf der sonnigen Dachterrasse im Club Wien bzw. dem Sonnengarten im Club Brunn. Wer seinen Körper ästhetisch formen und dabei entspannte Clubatmosphäre genießen will, der kommt eben an Manhattan nicht vorbei.

MitarbeiterInnen von LGP werden in den Manhattan Fitness Clubs nicht nur sportlich gefordert, sondern auch die Expertise der Juristen ist beim erfolgreichen Betrieb eines Fitnessunternehmens unerlässlich. Eine rechtlich besonders turbulente Zeit – vor allem für Fitnesscenter – hat der Beginn der Corona-Pandemie dargestellt. Insofern war der Bedarf an rechtlicher Beratung im zweiten Quartal 2020 überdurchschnittlich hoch. Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen rechtlichen Maßnahmen (z.B. das gesetzliche Betretungsverbot) haben unter anderem die Fitness-Branche sehr stark getroffen und beeinflusst. In diesem Zusammenhang stellten sich plötzlich für viele Betreiber völlig neue Rechtsfragen: Wie geht man rechtlich mit Mitgliedsbeiträgen und außerordentlichen Kündigungen aufgrund der teilweise über mehrere Monate andauernden behördlichen Schließung um? Welche Rechte bzw. Pflichten haben diesbezüglich einerseits die Kunden und andererseits auch der Manhattan Fitness Club als Betreiber?

Ständiger Begleiter in diesen herausfordernden Zeiten waren die sich rasch ändernden COVID-19-Verordnungen. Diese mussten laufend „gescreent“ werden, um zu wissen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen zum jeweiligen Zeitpunkt für den Manhattan Fitness Club gegolten haben und welche Auswirkungen diese für die laufende rechtliche Beurteilung der einzelnen Fragen und Themen haben. Ein weiteres wichtiges Thema aufgrund der Corona-Pandemie, bei dem LGP den Manhattan Fitness Club rechtlich beraten und fachlich unterstützt hat, waren die Entschädigungsanträge nach dem Epidemiegesetz aufgrund der behördlichen Schließung des Fitnessclubs.

Ein Teil der Rechtsberatung umfasst selbstverständlich auch die Vertretung der Manhattan Fitness Clubs vor Gericht. Dabei geht es beispielsweise um Besitzstörungsklagen gegen widerrechtliche „Dauerparker“ auf dem firmeneigenen Parkplatz, welcher ausschließlich Manhattan-Mitgliedern zur Verfügung steht. Aber auch abseits der Gerichte wird das Unternehmen von LGP in allen rechtlichen Belangen partnerschaftlich unterstützt.

So kümmert sich LGP ebenso um die gesamte Vertragsgestaltung einschließlich der allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche die Grundlage für die Vertragsbeziehungen mit den Kunden darstellt.

Das Portfolio an rechtlicher Beratung durch LGP ist sehr breit gefächert und vielschichtig. Diese reicht von privatrechtlichen Belangen bis hin zu öffentlich-rechtlichen Themen, die LGP als One-Stop-Shop mit Leichtigkeit bearbeiten kann. Dadurch wird auch ersichtlich, mit welchen komplexen rechtlichen Problemen ein Fitnesscenter und ähnliche Einrichtungen konfrontiert sein können – und welche Vorteile es hat, einen „rechtlich fitten“ Kooperationspartner an seiner Seite zu haben.

3 Fragen an Tanja Cerny-Felsinger & Dennis Felsinger

Geschäftsführer Manhattan Fitnessanlagen GmbH

Welche Anforderungen stellen Sie an die Beratung der Kanzlei?

Selbstständigkeit bedeutet für uns, selbst und ständig zu arbeiten sowie schnelle Entscheidungen treffen zu müssen. Dabei ist es essentiell, auch in rechtlichen Fragen rasche und qualifizierte Auskünfte zu bekommen.

Was schätzen Sie an der Betreuung durch die LGP Juristen am meisten?

Dass diese seit Jahren unsere rechtlichen Agenden immer wieder zu unserer höchsten Zufriedenheit erfüllen. An dieser Stelle möchten wir uns beim gesamten LGP Team für die großartige Beratung während der Pandemiezeit nochmals herzlich bedanken.

Wie motivieren Sie sich persönlich zum Sport?

Durch einen Blick in den Spiegel bzw. auf die Löcher im Gürtel ... Wir schaffen das Ein- halten von regelmäßigem Training nur durch eine genaue Terminisierung. Trainingsein- heiten mit unserem Personal Trainer werden von uns aber besonders gerne priorisiert.