Nach EU-Kartellrecht sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, welche den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen geeignet sind, verboten. Ausgenommen von diesem Verbot sind laut der Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung (Vertikal-GVO) jedoch vertikale Vereinbarungen, also Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die auf verschiedenen Stufen der Produktions- und Vertriebskette tätig sind. Gewisse vertikale Vereinbarungen können sich nämlich aufgrund besserer Koordinierung zwischen Unternehmen positiv auf die wirtschaftliche Effizienz innerhalb einer Produktions- oder Vertriebskette auswirken.
Ebenfalls hat die Kommission neue Leitlinien für vertikale Beschränkungen (Vertikal-LL) erlassen. Insbesondere werden in den Leitlinien Grundsätze für die Prüfung vertikaler Vereinbarungen und abgestimmter Verhaltensweisen erörtert.
Es handelt sich hierbei um eine aktuelle Herausforderung, denn durch den Online-Boom im Handel verändert sich auch das Geschäftsumfeld dieser Unternehmen entsprechend stark. Wir haben deshalb die wichtigsten Neuerungen für Sie detailliert aufgelistet.
ONLINE-PLATTFORMEN
DUALER VERTRIEB
EXKLUSIVER VERTRIEB
SELEKTIVER VERTRIEB
ONLINEVERTRIEB
EVERGREENING
NACHHALTIGKEIT