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Autonomes Fahren in Österreich

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Während über den technischen Stand von „autonomen" Autos viel geschrieben wird, scheint wenig über die Rechtslage hinsichtlich ihrer Genehmigung sowie ihres Einsatzes auf öffentlichen Straßen bekannt. Im Folgenden soll daher ein kurzer diesbezüglicher Überblick für Österreich gegeben werden.

Zur Rechtslage für autonome Fahrzeuge hinsichtlich Genehmigung sowie ihres Einsatzes auf öffentlichen Straßen herrscht bei vielen noch Unklarheit.

Typen von „autonomen" Autos:

Autonomous Cars (AC), deren Systeme sämtliche Fahraufgaben ohne ständige Überwachung durch einen Fahrer übernehmen können, sollen zu diesem Zweck in drei Kategorien eingeteilt werden:

  • Autonome Fahrzeuge mit Lenker*in am Fahrzeugsitz (AC with Driver on Driverseat): Dauerhafte Einnahme eines Fahrersitzes durch Fahrer*in mit Verantwortlichkeit für die Übernahme der Fahrfunktionen;

  • Autonome Fahrzeuge mit Lenker*in mi Fahrzeug (AC with Driver): Keine dauerhafte Einnahme eines Fahrersit-zes durch Fahrer*in; aber trotzdem Verantwortlichkeit für die Übernahme der Fahrfunktionen;

  • Autonome Fahrzeuge ohne Lenker*in im Fahrzeug (Driverless AC): Keine dauerhafte Einnahme eines Fahrersitzes durch eine Fahrer*in und auch keine Verantwortlichkeit für die Übernahme der Fahrfunktionen.

Genehmigung von „autonomen" Autos:

Unter Einhaltung umfassender technischer und verfahrensrechtlicher Vorschriften ist bereits heute eine EU- sowie eine nationale Typengenehmigung von allen drei AC Typen in den Mitgliedstaaten der EU möglich. Verwunderung löst dies insbesondere hinsichtlich der bereits heute bestehenden Möglichkeit einer Typengenehmigung von Autos ohne Anwesenheit eines Fahrers, also den Driverless AC, aus. Es ist allerdings einschränkend zu erwähnen, dass die Zulassung derzeit nur als „Kleinserie" möglich ist (das heißt maximal 1.500 Einheiten/Jahr; 2024 ist jedoch eine Zulassung in unbegrenzter Serie geplant). Weiters ergibt sich aus einer Zusammenschau einschlägiger Vorschriften, dass sie für den Einsatz in einem bestimmten Gebiet oder für eine Strecke mit festem Start- und Zielpunkt einer Fahrt sowie für Parkanwendungen gebaut sein müssen.

Autonomes Fahren in der Praxis:

Gemäß der „Automatisiertes Fahren Verordnung" des BMK können bereits heute „AC with Driver on Driverseat" bis 50 km/h auf öffentlichen Straßen (ausgenommen Autobahnen und Schnellstraßen) in Österreich fahren. Essenziell hierfür ist neben der Einhaltung einschlägiger technischer und verfahrensrechtlicher Vorschriften, dass ein für die Wiederaufnahme der Fahrtätigkeit verantwortlicher Lenker auf dem Fahrersitz anwesend ist und der Einsatz zu Testzwecken erfolgt. Zu diesem Zweck ist etwa in Graz das ALP.LAB, ein eigener Hub für automatisierte Mobilität, eingerichtet. Sieht man sich die Rechtsgrundlage der „Automatisiertes Fahren Verordnung" an, ergibt sich, dass die aktuelle Gesetzeslage sogar einen weiteren Anwendungsbereich hergeben würde: Demnach könnte der Verordnungsgeber nicht nur einen Einsatz von AC with Driver on Driverseat sondern auch den Einsatz von AC with Driver (but without Driverseat) zu Testzwecken sowie bei genehmigtem Assistenzsystem sogar den Einsatz beider Fahrzeugtypen über Testzwecke hinaus auf öffentlichen Straßen in Österreich zulassen, soweit keine Bedenken hinsichtlich Verkehrs- und Betriebssicherheit bestehen. Anders als etwa in Deutschland fehlt es jedoch noch an einer Rechtsgrundlage für den Einsatz von Driverless AC auf öffentlichen Straßen in Österreich.

Dieser Artikel erschien ursprünglich in der Zeitschrift Austria Innovativ 6-23.

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