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,FlexCo': Was bringt die neue Gesellschaftsform?

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Seit 1.1.2024 gibt es mit der "Flexiblen Kapitalgesellschaft" (kurz: FlexKapG oder FlexCo) eine spezifisch auf die Bedürfnisse von Startups und Jungunternehmer: innen zugeschnittene neue Gesellschaftsform. Die FlexCo ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit, die Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und geklagt werden kann und auch nur von einer Person errichtet werden kann. Die FlexCo ist an die GmbH angelehnt, es wurden aber auch Elemente aus dem Aktienrecht übernommen, um die FlexCo flexibler und atrraktiver zu gestalten.

Die FlexCo kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck gegründet werden. Das gesetzliche Mindeststammkapital der FlexCo beträgt €10.000 wobei bei einer Bargründung das Stammkapital zu einem Viertel, jedoch mindestens zu € 5.000 aufgebracht werden muss. Der Mindestbetrag für die Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafter beträgt lediglich 1 Euro, statt 70 Euro bei der GmbH. Gesellschafter, die über mehr als eine Stimme verfügen, können ihr Stimmrecht auch uneinheitlich ausüben. Die FlexCo ermöglicht eine neue Beteiligungsform, die sich insbesondere für Mitarbeiter:innen eignet. Neben den klassischen Geschäftsanteilen kann die FlexCo nämlich eine neue, stimmrechtslose Anteilsklasse, die sogenannten "Unternehmenswert-Anteile" in einem Ausmaß von unter 25 Prozent des Stammkapitals ausgeben. Die Inhaber: innen solcher Unternehmenswert-Anteile werden nicht im Firmenbuch eingetragen, sondern nur in einem von der Geschäftsführung geführten Anteilsbuch. Diese Unternehmenswert-Anteile können ohne Involvierung eines Notars oder Rechtsanwalts durch einen einfachen schriftlichen Vertrag übertragen werden. Auch die Übertragung von Geschäftsanteilen wurde vereinfacht. Es bedarf dazu keines Notaraktes, es reicht eine von einem Rechtsanwalt oder Notar errichtete Privaturkunde.

Die Beschlussfassung der Gesellschafter ist bei der FlexCo relativ einfach gestaltet: Im Gesellschaftsvertrag kann vereinbart werden, dass für eine Abstimmung auf schriftlichem Weg das Einverständnis aller Gesellschafter: innen nicht erforderlich ist, ebenso kann vereinbart werden, dass für die Stimmabgabe die Einhaltung der Textform (z.B. per E-Mail) ausreicht. Auch die Abhaltung virtueller Versammlungen (Videokoferenzen) wurde nun gesetzlich ermöglicht. Bei einer FlexCo sind auch flexible Kapital-und Finanzierungsinstrumente wie "die bedingte Kapitalerhöhung" sowie das "genehmigte Kapital" zulässig. Die FlexCo ist somit auch für die Medien-und Werbewirtschaft eine interessante Alternative zu den bisherigen Gesellschaftsformen.

Dieser Gastkommentar erschien ursprünglich am 9.2.2024 im Horizont.

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