Man geht davon aus, dass bis zu 80% der Umweltauswirkungen von Produkten auf deren Design zurückzuführen sind. Dennoch fehlt es den Herstellern offenbar noch immer an Anreizen, um Produkte kreislaufgerechter zu gestalten. EU-weit gibt es bereits erste Initiativen und Rechtsvorschriften, die Nachhaltigkeitsaspekte von Produkten betreffen: etwa die Ökodesign-Richtlinie, das EU-Umweltzeichen oder die EU-Kriterien für die umweltorientierte öffentliche Beschaffung (GPP). Ein umfassendes Regulatorium, das die Nachhaltigkeit von in der EU in Verkehr gebrachten Produkten und deren Eignung für die Kreislaufwirtschaft regelt, fehlt bislang jedoch.
Im Juni 2018 wurde das EU-Kreislaufwirtschaftspaket veröffentlicht, mit dem eine stärker kreislauforientierte Wirtschaft forciert werden soll, bei der es darum geht, den Wert von Produkten, Stoffen und Ressourcen innerhalb der Wirtschaft so lange wie möglich zu erhalten und möglichst wenig Abfall zu erzeugen. Durch intelligentes Produktdesign, mehr Recycling und Wiederverwendung soll der Kreislauf in den Produktlebenszyklen zunehmend geschlossen und eine wirksamere Wertschöpfung und Nutzung aller Rohstoffe, Produkte und Abfälle erreicht werden.
Im Dezember 2021 wurde das Kreislaufwirtschaftspaket sowie die Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (SUP-Richtlinie) durch eine Novellierung insb. des Abfallwirtschaftsgesetzes im österreichischen Recht umgesetzt. Damit sollen folgende unionsrechtlichen Ziele umgesetzt werden:
Allgemeine Zielvorgabe für das Recycling (bis zum Jahr 2035 mindestens 65%)
Bis 2030 müssen folgende speziellen Recyclingquoten für Verpackungen erreicht werden: gesamt (70%), Kunststoffe (55%), Holz (30%), Eisenmetalle (80%), Aluminium (60%), Glas (75%) sowie Papier und Pappe (85%).
Bis zum 1. Januar 2025 müssen alle EU-Mitgliedstaaten die getrennte Sammlungen auch von Textilabfällen einrichten und
Bis zum 31. Dezember 2023 muss sichergestellt sein, dass Bioabfälle entweder getrennt gesammelt oder durch Kompostierung an der Quelle recycelt werden.
Schließlich sollen mit der erweiterten Herstellerverantwortung Produkthersteller dafür verantwortlich gemacht werden, die Bewirtschaftung ihrer Produkte im Abfallstadium zu gewährleisten und sollen diese dafür einen finanziellen Beitrag leisten.
Den großen „Brocken“ am Abfallaufkommen stellt jedoch die Bauwirtschaft dar. Sie ist für rund 75% aller anfallenden Abfälle verantwortlich (59% Aushubmaterialien und 16% an Bau- und Abbruchabfällen) und sie verschlingt mit 50% der gesamten Rohstoffgewinnung enorme Ressourcen und ist für 5-12% der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Um die Potentiale der Kreislaufwirtschaft auch in der Baubranche zu heben, plant die EU eine Strategie für eine nachhaltige bauliche Umwelt.
Angesichts der aktuellen Energie und Rohstoffkrise ist die Baubranche aber bereits jetzt gefordert, zB durch ein entsprechendes Produktdesign die Recyclingquote und die Langlebigkeit und Anpassungsfähigkeit von Gebäuden zu erhöhen und dafür zu sorgen, dass dennoch anfallende Bau- und Abbruchabfälle bestmöglich stofflich verwertet werden können. So könnte die Bauwirtschaft auch zu einen großen Player werden, wenn es darum geht den Ressourcenverbrauch und die Treibhausgasemissionen zu reduzieren.
Dieser Beitrag wurde am 12.08.2022 in dem Magazin "Austria Innovativ" veröffentlicht.