Der DSA schafft auch eine neue Aufsichtsstruktur, die auf EU-Ebene die Europäische Kommission und auf nationaler Ebene die sogenannten Koordinatoren für digitale Dienste („Digital Services Coordinators“) umfasst. Diese Aufgabe erfüllt seit 17. Februar 2024 die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), die unter www.rtr.at/DSA_Austria ausführliche Informationen zum DSA anbietet.
Im Rahmen dieser Aufsicht verpflichtet der DSA insbesondere multinationale Plattformen zur Bekämpfung von Risiken wie Desinformation, mangelnder Jungendschutz, Hate Speech oder Fake Shops. Für die Durchführung der sich aus dem DSA ergebenden Verpflichtungen wurde in Österreich das DSA-Begleitgesetz (DSA-BegG) erlassen. Mit dem DSA-BegG wurde für den Schutz von Nutzer:innen im Netz auch eine neue Schlichtungsstelle beim Fachbereich Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien) eingerichtet. Mit diesem DSA-BegG wurden auch die Auskunftsansprüche gegenüber Vermittlungsdiensteanbietern neu geregelt.
Darüber hinaus wurde mit diesem DSA-BegG die Möglichkeit Schadenersatz bei „Hass im Netz“ zu verlangen, eingeführt. Bei einer erheblichen Ehrenbeleidigung einer natürlichen Person in einem elektronischen Kommunikationsnetz hat der Nutzer, der den verletzenden Inhalt bereitgestellt hat, auch eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung zu leisten. Bei einer Verletzung von Persönlichkeitsrechtsrechten können nun auch gegen den Dienstevermittler Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche geltend gemacht werden. Mit dem DSA-BegG wurde die KommAustria damit betraut, Organisationen den Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber („Trusted Flaggers“) zuzuerkennen. Diese Organisationen nehmen Nutzer:innen-Rechte in bestimmten Bereichen wie z.B. Hass im Netz, Cyberbullying und Urheberrechte wahr und können Meldungen an die Plattformen erstatten, die diese dann prioritär behandeln müssen.
Erstmals veröffentlicht in Horizont am 23/05/2024.