Newsroom

DREHSCHEIBE DUBAI

VAE als Schlüsselpartner im Energie- und Wirtschaftsbereich

+

Wir haben uns vor knapp einem Jahr entschlossen, eine Schwestergesellschaft in den VAE zu gründen. Diese Arbeit macht uns großen Spaß und wir glauben daran, dass sie auch sehr zukunftsweisend ist. Einen traurigen Anlass dazu gab der Krieg in der Ukraine und die damit verbundenen Umwälzungen, die nicht nur auf politischer Ebene, sondern auch wirtschaftlich ungeheuer massiv sind. Die Welt hat sich seit dem 24.02.2022 bereits radikal verändert. Es ist zu einer Neuorientierung von Waren- und Dienstleistungsströmen gekommen, wie wir sie seit Ende des zweiten Weltkrieges zumindest hier in Europa nicht mehr erlebt haben. 

Bei der Abstimmung zu einer UNO-Resolution vom vergangenen März, die den Krieg verurteilte, haben sich neben Russland und China auch Indien und 17 afrikanische Staaten – zusammengenommen über 3 Milliarden Menschen – enthalten, nicht zuletzt aufgrund der eigenen Kolonialgeschichte. Die Anzahl jener Staaten, die wesentliche Aspekte der westlichen Sanktionen aufgrund ihrer Auswirkungen auf ihre ohnehin seit der Pandemie angeschlagenen Volkswirtschaften verurteilen, ist noch weit größer. Mittlerweile ist klar, dass sich die Welt in einige – voneinander weitgehend getrennte – Blöcke aufspalten wird, wobei dem Westen (EU, USA, Großbritannien, Australien, Neuseeland, Japan, Korea etc.) insbesondere die Welt Russlands und seiner Partner (etwa Weißrussland) und die Welt Chinas gegenüberstehen. Dazu kommen Wirtschaftsräume, die sich – je nach Sachlage – an den einen oder anderen Block anlehnen (wie etwa Indien, die südamerikanischen Staaten, Südost-Asien und Afrika), welche die im Hinblick auf die Energie- und Ernährungssicherheit belastendenden Aspekte der Sanktionen scharf kritisieren. Anders als es bei uns häufig dargestellt wird, ist es also nicht so, dass die europäische und die US-amerikanische Sanktionspolitik sich überall großer Anhängerschaft erfreut.

Einer der Gewinner dieser Umwälzungen ist zweifellos die Region des Mittleren Ostens, und dabei insbesondere die Vereinigten Arabischen Emirate. Die Neuausrichtung der internationalen Handelsströme, mit dem sich intensivierenden Handel zwischen Russland, Indien, China und Afrika einerseits, sowie zwischen dem Mittleren Osten und Europa andererseits, hat zu einer ganz erheblichen Stärkung der Region und damit auch der Handelsmetropolen Dubai und Abu Dhabi geführt. Man muss sich nur die lokalen Immobilienumsätze ansehen, um das Ausmaß dieses Booms zu erahnen: Dubai hat in diesem Sektor 2022 Transaktionen im Volumen von etwa 143 Milliarden USD sowie eine Preissteigerung um ca. 9 – 12 % verzeichnet – wahrlich ein Meilenstein für diesen aufstrebenden Business Hub des Mittleren Ostens. 

Daraus ergibt sich für eine internationale westliche „law firm“ wie LGP, dass wir unseren Tätigkeitsradius erheblich erweitert haben, um uns mit der notwendigen Flexibilität an die globalen Veränderungen anzupassen. Neben unseren bisherigen Standorten in Österreich, Bratislava, Prag, in Nordmazedonien und auf dem restlichen Westbalkan, in Kasachstan und in der Türkei, sind wir daher nunmehr auch in den VAE mit einer starken Einheit präsent. Dabei konzentrieren wir uns darauf, von Dubai und Ras Al Khaimah ausgehend unseren Klienten Orientierung im Dschungel des internationalen Sanktionenrechts zu bieten, wobei unser Tätigkeitsradius sich mittlerweile von den karibischen Inseln über eine ganze Reihe von EU-Staaten, die Schweiz sowie Großbritannien bis in den Mittleren Osten erstreckt. Zudem helfen wir einigen ausgewählten russischen Geschäftsleuten, die – unserer Meinung nach – zu Unrecht in den Fokus der europäischen Sanktionen gekommen sind, sich vor den europäischen Gerichten gegen die weitschweifenden Maßnahmen zu wehren. 

Ein kritisches Wort sei dabei gestattet: Die EU hat mit Art 17 der Verordnung 269/2014 und Art 13 der Verordnung 833/2014 dem Sanktionenrecht einen weitgehend klar begrenzten geografischen Anwendungsbereich gegeben. Transaktionen, die sich außerhalb der EU zutragen und die ohne Zutun von EU-Staatsbürgern vorgenommen werden, fallen i.d.R. nicht in den Einzugsbereich des EU Sanktionenrechtes und können daher (sogar) von sanktionierten Personen legal durchgeführt werden. Insofern ist es verfehlt, wenn in der EU immer wieder von der „Umgehung“ des EU Sanktionenrechtes etwa durch Indien, China und eben auch durch die Emirate die Rede ist. Umgangen kann nur etwas werden, was grundsätzlich (ohne Umgehungsgeschäft) unter die umgangene Norm fällt. Dies betrifft jedoch nur solche Geschäfte, die ein Mindestmaß an Verbindung zu Europa aufweisen was jedoch im Hinblick auf die angesprochene Neukalibrierung des internationalen Handels in den vielen sich verlagernden Handelsströmen und Transaktionen (leider) nicht mehr so häufig der Fall ist. 

Abschließend bleibt mir noch zu betonen, dass wir über das Sanktionenrecht hinaus natürlich auch unsere europäischen und internationalen Mandanten bei ihrem Gang in die arabische Welt wirtschaftsrechtlich und steuerrechtlich mithilfe unserer Kollegen und Netzwerke unterstützen. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich bei Interesse diesbezüglich mit uns in Kontakt setzen würden. 

Lesen Sie mit uns unsere neueste Ausgabe der LGP News, welche dieses hochspannende Projekt einleitet. 

Unsere Artikel: