Von allen Gesellschaftsformen ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung am weitesten verbreitet. Mit dem Änderungsgesetz zum Gesetz über Handelsgesellschaften, veröffentlicht im Amtsblatt Nordmazedoniens Nr. 215/2021 vom 16.09.2021, hat der Gesetzgeber eine sogenannte „Unterform“ der GmbH eingeführt – die vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Mit diesem Schritt sollen Gründer zusätzlich entlastet werden, indem das Mindestgrundkapital von 5.000 Euro auf mindestens 1 Euro im Denar-Gegenwert minimiert wird. Damit existieren im Rahmen des mazedonischen Handelsgesellschaftsrechts zwei Formen von GmbHs.
Aus der vergleichenden Analyse der betreffenden Gesetze in Deutschland, Luxemburg und Kroatien lässt sich erkennen, dass diese rechtlichen Lösungen auch für die vereinfachte Form der Handelsgesellschaft – abgesehen von geringfügigen Abweichungen – identisch sind mit denen, die durch die Reformierung des Gesetzes über Handelsgesellschaften eingeführt wurden. Was die oben erwähnten Abweichungen betrifft, verbietet beispielsweise das Gesetz über Handelsgesellschaften der Republik Nordmazedonien im Gegensatz zu Kroatien nicht ausdrücklich die Umwandlung einer GmbH in eine vereinfachte GmbH. Ebenso wenig begrenzt das mazedonische Gesetz die Anzahl der vereinfachten GmbHs wie in Luxemburg, wo eine Person nur Gesellschafter einer einzigen vereinfachten GmbH sein kann.
Unter Berücksichtigung aller Fakten und Argumente, insbesondere derjenigen, die sich auf die Bedeutung des Grundkapitals als Garantie für die Erfüllung von Verpflichtungen konzentrieren, sind die Autoren der Ansicht, dass eine Änderung des Gesetzes über Handelsgesellschaften mit der Einführung einer „neuen Form“ der Gesellschaft mit beschränkter Haftung angemessener gewesen wäre. Sicherlich wird die Aufnahme der vereinfachten GmbH in den mazedonischen Rechtsrahmen wesentlich zum Wachstum und zur Entwicklung des Unternehmertums beitragen und auch die Gründung für eine größere Anzahl von Kleinunternehmen erleichtern.
Die Autoren sind jedoch der Meinung, dass diese Besonderheit die vereinfachte GmbH im Vergleich zur normalen GmbH in eine untergeordnete Position bringt. Denn es ist nicht garantiert, dass die Unternehmungen einer GmbH erfolgreicher sind als die einer vereinfachten GmbH und somit auch nicht die Erfüllung der Verpflichtungen des Unternehmens dauerhaft gewährleistet ist.