Sie ist ehemalige Richterin und Vizepräsidentin der Sektion 1 des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wo sie 14 Jahre lang tätig war und über umfassende internationale Expertise in komplexen Menschenrechtsstreitigkeiten und Schiedsverfahren verfügt.
Sie hat an zahlreichen renommierten juristischen Fakultäten weltweit gelehrt und verfügt über einen umfassenden akademischen Hintergrund, einschließlich Engagements an der Stanford University, der Hong Kong University und der Universität Wien. Als erfahrene internationale Menschenrechtsanwältin spielte sie eine entscheidende Rolle bei der Mitverhandlung des Washingtoner Abkommens, das einen rechtlichen Rahmen für die Entschädigung von während des Zweiten Weltkriegs begangenen Verbrechen und Ungerechtigkeiten festlegte. Insbesondere sicherte sie die Entschädigung von über 320.000 ukrainischen, russischen und weißrussischen Zwangsarbeitern aus der Kriegszeit und erreichte eine bedeutende Rückerstattung für Raubkunst.
Elisabeth Steiner fungiert außerdem als stellvertretende Präsidentin der Berufungsschiedsabteilung des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS) und ist Mitglied des Verwaltungsrats (ICAS) mit Schwerpunkt auf Menschenrechtsfragen.
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